Fragen zum E-Ausweis?
Zertifizierter Energieausweis-Ersteller · Spezialisiert auf Bauphysik und Energieausweise · Persönlich besichtigt, berechnet und unterschrieben · Netzwerk und Partner:




192 → 135
Endenergiebedarf (kWh/m²a)
≈ 328 € / Jahr
Energiekosten-Ersparnis nach aktuellen Tarifen
≈ 6.500 €
realer Mehrwert über 40 Jahre (4 % abgezinst)
Die 50-m²-Wohnung liegt thermisch günstig im Gebäude, ist nach Süden ausgerichtet und hat moderne Fenster sowie eine bessere Therme, die effizienter läuft als der veraltete Schnitt des Hauses. Wo der pauschale Ausweis der Hausverwaltung die Wohnung über ungedämmte Kellerdecken und Dachböden ungerechtfertigt abstraft, sinkt ihr spezifischer Endenergiebedarf von 192 auf 135 kWh/m²a.
Bei 50 m² sind das rund 2.800 kWh Heizenergie weniger pro Jahr – nach aktuellen Tarifen etwa 328 € Ersparnis jährlich. Über 40 Jahre und konservativ mit 4 % abgezinst ergibt das einen realen Mehrwert von rund 6.500 €.
Beim Verkauf ist dieser Unterschied bares Geld: Klasse F oder G gilt bei Banken als Sanierungsfall – das verschlechtert die Kreditkonditionen des Käufers, gefährdet die Finanzierungszusage und provoziert im Inserat sofort Preisverhandlungen. Mit Klasse D ist die Wohnung bankfähig, Käufer bekommen leichter ihre Finanzierung, und Sie schützen Ihren Kaufpreis vor Abschlägen.
Schon die Berechnung für die einzelne Wohnung statt für das ganze Haus ist mit unserem PRO-Energieausweis möglich. Unser MAX-Energieausweis holt darüber hinaus das Allerbeste heraus – durch exakte Bestandsaufnahme und legale bauphysikalische Optimierung – und ist vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern der entscheidende Hebel für einen erfolgreichen Verkauf.
e-ausweis24 ist ein Ingenieurbüro für Bauphysik (Beratende Ingenieure) mit einer Gewerbeberechtigung, die genau auf die Erstellung von Energieausweisen ausgerichtet ist. Geführt von Joel Meixner, BSc – zertifizierter Energieausweis-Ersteller, geprüft nach den Richtlinien der Quality Austria – mit über sechs Jahren Erfahrung in Energieausweisen aller Art: Neubau, Sanierung und Bestand, für Wohn- ebenso wie für Nichtwohngebäude.
Damit verbinden wir beides, worauf es ankommt: die rechtliche Befugnis, einen Energieausweis auszustellen, und den unabhängig geprüften Kompetenznachweis, ihn auch korrekt zu erstellen. Unsere Zertifizierung ist im öffentlichen Personenzertifikat-Register der Quality Austria jederzeit überprüfbar.
Das bedeutet für Sie: Die Person, die Ihr Objekt besichtigt, ist auch die Person, die den Energieausweis berechnet und unterschreibt. Kein anonymes Backoffice, kein wechselnder Subunternehmer, kein Weiterreichen. Ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt – und für das Ergebnis geradesteht.
Pakete
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Beantworten Sie einige kurze Fragen zu Ihrem Objekt. Sie erhalten eine unverbindliche Empfehlung, bevor Sie eine Entscheidung treffen:

Keine Bezahlung. Keine Verpflichtung. Ergebnis in unter 2 Minuten.
PRO
Wohnung
ab 430 €
NEU
ab 480 €
PRO Haus
EFH & 2-FH
ab 500 €
Zinshaus
MEHRFAMILIENHAUS
ab 780 €
Häufige Fragen (FAQ)
Ein Besichtigungstermin ist in der Regel innerhalb einer Woche nach der Beauftragung möglich. Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihren Energieausweis in 3–5 Werktagen.
Soll es schneller gehen? Gerne können Sie unseren Express-Service anfragen! Mit diesem besichtigen wir innerhalb von 48 Stunden und erstellen den Energieausweis innerhalb von 72 Stunden nach Beauftragung.
Bestands-Energieausweise erstellen wir aktuell in Wien und Niederösterreich – wegen teils langer Fahrzeiten nicht in ganz Niederösterreich, bei sehr großen Objekten aber auch dort. Energieausweise für Neubauten (Kategorie NEU) bieten wir in ganz Wien und Niederösterreich an.
Der Grundsatz: je mehr, desto besser. Essenziell sind Pläne des Gebäudes. Hilfreich, aber optional sind etwa Baubeschreibungen, Rechnungen, Dokumente oder Pläne bereits erfolgter Sanierungen und Umbauten oder Kostenvoranschläge für geplante Sanierungen.
Wir brauchen einen Plan, der den aktuellen Zustand des Gebäudes möglichst genau abbildet – bei oft umgebauten Objekten also den neuesten. Ein Einreichplan des ursprünglichen Baujahrs (oder mehrere bei mehreren Bauphasen) ist zusätzlich von Vorteil. Liegt kein Plan vor, empfehlen wir, den Bauakt auszuheben – das übernehmen wir auf Wunsch auch gerne für Sie!
Liegen auch im Bauakt keine brauchbaren Pläne, erstellen wir den Energieausweis trotzdem – dann messen wir das Gebäude dafür vor Ort aus. Das wird nach Aufwand verrechnet (siehe Zusatzleistungen).
Ein Energieausweis gilt 10 Jahre. Danach muss er, wenn er wieder benötigt wird, neu ausgestellt werden.
Ein gültiger Energieausweis ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – beim Verkauf, der Vermietung und der Verpachtung von Immobilien Pflicht. Ebenso bei Neubauten und für die meisten Förderungen.
Verbessern heißt bei uns nie schönen, sondern genauer rechnen. Dafür gibt es zwei legale Hebel:
Detailberechnung (unser MAX-Paket). Das Standardverfahren rechnet an vielen Stellen mit pauschalen Annahmen, die oft schlechter ausfallen als die Realität. Mit MAX prüfen und berechnen wir diese Stellen im Detail – das führt häufig zu einer besseren Energieklasse. (Mehr dazu unter PRO oder MAX.)
Energieausweis für die einzelne Wohnung statt für das ganze Haus. Bei einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus muss der Energieausweis nicht zwingend für das gesamte Gebäude herangezogen werden – er kann auch für die einzelne Wohnung erstellt werden. Je nach Lage der Wohnung im Gebäude – etwa von beheizten Nachbarwohnungen umgeben – oder besserer Fensterausrichtung kann das Ergebnis deutlich besser ausfallen als der Schnitt des gesamten Hauses. Beim Verkauf oder der Vermietung einer einzelnen Wohnung lohnt es sich daher oft, beide Varianten zu prüfen und die bessere zu verwenden.
Beide: der Verkäufer und wir als Ersteller. Die Werte im Energieausweis gelten als zugesicherte (bedungene) Eigenschaft des Gebäudes – sie werden dem Objekt verbindlich zugeschrieben. Sind sie falsch, hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz, den er in den meisten Fällen zunächst beim Verkäufer geltend macht. Denn wir als Ersteller haften primär gegenüber unserem Auftraggeber – und nur nachrangig gegenüber dem Käufer. Bei Neubauten haften wir direkt gegenüber dem Bauherrn; wird das Objekt verkauft, ändert sich die Haftungslage.
Ein Bedarfsausweis berechnet die energetische Qualität des Gebäudes anhand eines standardisierten Nutzerverhaltens – er ist damit objektiv vergleichbar. Ein Verbrauchsausweis beruht dagegen auf tatsächlichen Verbrauchsdaten und hängt stark vom jeweiligen Nutzer ab. Verbrauchsausweise unterliegen vielen Einschränkungen. Wir bieten ausschließlich die hochwertigeren Bedarfsausweise an.
Ein Energieausweis ist ein Gutachten über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Zwei Kennzahlen sind zentral: Der Heizwärmebedarf zeigt die Qualität der Gebäudehülle – also wie viel Wärme über Wände, Fenster und Dach verloren geht, ohne das Heizsystem zu berücksichtigen. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie das Gebäude für Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom tatsächlich braucht – inklusive der Effizienz der Haustechnik und der Wärmeverluste (z. B. über Leitungen).
Ja. Alle unsere Energieausweise sind für die bundesweite Förderaktion „Kesseltausch 2026“ geeignet – die Nachfolge von „Raus aus Öl und Gas“ im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026. Mehr dazu unter: sanierungsoffensive.gv.at
Sie entscheiden erst nach der Auswertung, wie Sie fortfahren.
















